Ausschnitt einer geöffneten Drahtgittertür.

Offener Vollzug

Die Abteilung des offenen Vollzuges kann bis zu 74 männliche erwachsene Strafgefangene und 11 männliche Jugendgefangene aufnehmen. Die Jugendgefangenen werden von den erwachsenen Gefangenen getrennt untergebracht.

Offener Erwachsenenvollzug

Die Unterbringung erfolgt in Einzelwohnhafträumen. Für Verurteilte mit Wohnsitz in einem der folgenden Gerichtsbezirke ist das Haus zuständig:

  • Landgerichtsbezirk Marburg mit den Amtsgerichten Marburg und Biedenkopf
  • Landgerichtsbezirk Limburg mit den Amtsgerichten Dillenburg, Herborn, Weilburg und Wetzlar
  • Landgerichtsbezirk Gießen mit den Amtsgerichten Gießen und Butzbach

In die Abteilung des offenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Gießen können Verurteilte direkt aufgenommen werden, die sich auf freiem Fuß befinden und von der zuständigen Vollstreckungsbehörde unmittelbar zum Strafantritt geladen werden. Alle anderen Aufnahmen erfolgen über die Einweisungsanstalt Weiterstadt oder die Anstalten des geschlossenen Vollzuges.

Angebote im Behandlungs- und Therapiebereich

Psychotherapie und Beratung: Psychotherapeutische Behandlungen im offenen Vollzug finden durch den psychologischen Dienst der JVA und externe Psychotherapeuten statt. 

Therapieindikationen werden für bestimmte Deliktgruppen (Sexual- und Gewaltdelinquenz) und psychische Störungsbilder (Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Sucht etc.) gestellt. Die niedergelassenen Psychotherapeuten ermöglichen den Gefangenen auch nach Haftentlassung die Fortführung der psychologischen Maßnahme im Rahmen von Bewährungsauflagen. 

Psychologische Beratung findet regelmäßig mit einer Vielzahl von Gefangenen ein- oder mehrmalig über alle persönlichen und vollzuglichen Belange (persönliche Krisen, Beziehungsprobleme, Delikt, Sucht, MPU, Konflikte mit der Institution Justizvollzug) statt.

Beratungs- und Hilfsangebote des Sozialdienstes

Beratung gem. § 71 - 74 StVollzG zu anstehenden Problemen der Lebensumstände und des Vollzugsverlaufs der Verurteilten werden durch den Sozialdienst des offenen Vollzuges gewährleistet.
Je nach spezifischer Problemlage werden die Verurteilten zur Selbsthilfe angeleitet bzw. an die angezeigten externen Beratungsstellen weitervermittelt. Durch die enge Anbindung des Sozialdienstes an die sozialen Einrichtungen im Landkreis Gießen und die Bewährungshilfe sind zielgerichtete Maßnahmen auch über die Haftentlassung hinaus möglich. 

Einmal wöchentlich findet ein Entlassungsseminar, welches gemeinsam vom Sozialdienst und Psychologischen Dienst geleitet wird, statt. Darüber hinaus wird ein Seminar zum Thema „Einkommen mit dem Auskommen“ angeboten. Hier werden u.a. Themen wie Kosten der Haushaltsführung und gesunde Ernährung theoretisch wie praktisch unter Anleitung eines Sozialarbeiters behandelt.

Als besondere Hilfs- und Behandlungsmaßnahme werden Verurteilte zur regelmäßigen Teilnahme bei der Suchtberatung und deren Selbsthilfegruppen (z. B. Diakonisches Werk) zu Einzelgesprächen bei der Drogenberatung oder zur Kontaktaufnahme zur Schuldnerberatung verpflichtet.

Der Sozialdienst bietet, wenn angezeigt, regelmäßige Einzelgespräche (ggf. mit Angehörigen) an.

Beratung und Hilfsangebote der Abteilung Freigang/Außenkontrolle

  • Zugangsgespräch
  • Beschäftigungsorientierung gem. § 39 StVollzG
  • Aktive Hilfe zur Arbeitssuche
  • Arbeitsvermittlung
  • direkte Kontakte zu Arbeitgebern pflegen
  • Hilfestellung bei Bewerbungen, aktive Hilfe zur Beschaffung von Unterlagen
  • Information der Möglichkeit einer Berufsförderungsmaßnahme
  • Kooperation mit Einrichtungen wie ZAU Gmbh, IBS, BFW u. ä.
  • direkte Kontakte mit den Arbeitsämtern
  • Aufklärung über Verhalten am Arbeitsplatz (Sicherheitsvorschriften einhalten pp.)

Offener Jugendvollzug

Die Abteilung für den offenen Jugendvollzug kann bis zu 11 Gefangene aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt in 11 Einzelwohnräumen. Es handelt sich um die einzige offene Jugendabteilung in Hessen. Aufgenommen werden Gefangene, die aus dem geschlossenen Vollzug der JVA Wiesbaden und der JVA Rockenberg hierher verlegt werden und bei denen in den Herkunftsanstalten die Eignung für die Unterbringung im offenen Vollzug festgestellt wurde.

Die Jugendlichen werden neben den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes von einer Sozialpädagogin betreut und bei Bedarf vom Psychologischen Dienst und den Anstaltsgeistlichen. Begonnene therapeutische Maßnahmen werden hier bei externen Therapeuten fortgeführt. 

Der Vollzugsalltag ist im Wohngruppenvollzug organisiert. Es finden wöchentliche Gruppenaussprachen unter Moderation der Sozialpädagogin oder des Stationsdienstes statt. Auf der Station befinden sich eine Gemeinschaftsküche und ein Freizeitraum. Die Jugendgefangenen sollen zu sinnvoller Freizeitgestaltung angeleitet werden. Daher werden u.a. eine Laufgruppe sowie ein Kunstprojekt, welches von einer externen Kunstpädagogin geleitet wird angeboten. Darüber hinaus erhalten die Gefangenen aber auch die Möglichkeit, sich in Vereinen außerhalb der Anstalt z.B. sportlich zu betätigen.

Im Übrigen ist es Ziel, die Jugendgefangenen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis außerhalb der Anstalt zu vermitteln. Dabei werden die Jugendgefangenen auch durch die og. Freigang/Außenkontrolle unterstützt. Auch der Besuch einer Schule in der näheren Umgebung zur Erlangung eines schulischen Abschlusses ist von hier aus möglich.