Frontansicht der JVA Gießen

Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Hier finden Sie alle Informationen zu Besuchszeiten, Besuchsregeln, Bankverbindung und Wegbeschreibungen.

Besuchszeiten

Eingelassen werden nur durch die Anstalt genehmigte Besucher nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Den Besuchern wird auf der Besuchserlaubnis eine feste Zeit mitgeteilt, zu der der Besuch stattfindet.

Wir bitten um Verständnis, dass zur Vermeidung einer Benachteiligung anderer Besucher, Besuche nur zu den genehmigten Zeiten durchgeführt werden können. Außerhalb der auf dem Besuchsschein vermerkten Zeiten kann ein Betreten der Anstalt nicht erlaubt werden. Es werden in der Regel nicht mehr als drei Personen gleichzeitig zum Besuch zugelassen. Die Besuche werden grundsätzlich überwacht.

Besuchszeiten der Untersuchungsgefangenen

Die Besuchszeiten und -termine werden von

  • Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung unter der Telefon +49 641 934 - 1537 vergeben.

Die Erlaubnis zum Besuch eines Untersuchungsgefangenen erteilt der/die jeweils zuständigen Richter/in bzw. Staatsanwalt/Staatsanwältin. Neben diesem Erlaubnisschein auch Personalausweis/Reisepass mitbringen!

Besuchszeiten der Strafgefangenen

Die Besuchszeiten und -termine werden von

  • Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung unter der Telefon +49 641 934 - 1537 vergeben.

Die Besuchszeit beträgt monatlich 1 Stunde. Sie wird in der Regel auf zwei Besuche von je 30 Minuten verteilt, kann aber auf Antrag des Gefangenen zusammenhängend gewährt werden.

Stand 21.04.2021

Verteidigerbesuch

Verteidiger müssen sich als solche gegenüber der Vollzugsanstalt durch die Vollmacht des Gefangenen oder die Bestellungsanordnung des Gerichts ausweisen bzw. benötigen einen auf ihn ausgestellten Erlaubnisschein des zuständigen Gerichts.

Hat der Wahlverteidiger die Verteidigung mit Zustimmung des Gefangenen einem Referendar übertragen, so kann auch dieser den Gefangenen sprechen. Der Referendar hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachzuweisen.

Während des Besuches darf grundsätzlich nichts übergeben werden. Von dem /der Richter/in zur Aushändigung schriftlich zugelassene Gegenstände nimmt der Kammerbeamte entgegen. Gleiches gilt für Wäsche, soweit zulässig.

Besuche von Rechtsanwälten und Verteidigern sind in der Regel

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr

möglich.

Voranmeldung ist erwünscht unter +49 641 934 - 1537.

Besuchsregeln

Dem Gefangenen dürfen beim Besuch weder Geld noch sonstige Gegenstände übergeben werden. Getränke und Süßigkeiten können die Besucher im Bereich der Besuchsräumlichkeiten aus den dort aufgestellten Automaten erwerben. Restware darf nicht mit in den Haftbereich genommen werden. In den Besuchsräumen besteht absolutes Rauchverbot!

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Anstalt betreten.

Den Weisungen der Anstaltsbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten!

Falls Sie von der Ausländerbehörde eine Bewegungsbeschränkung erhalten haben, wäre es erforderlich, diese Beschränkung für den Besuch in Gießen erweitern zu lassen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung.

  • Gültiger Personalausweis, Identitätskarte (ID-Card) oder Reisepass ist mitzubringen.
  • Besucher müssen sich eine halbe Stunde vor Terminbeginn an der Besucherpforte anmelden.
  • Vor dem Besuch müssen Besucher Ihre Sachen (Taschen, Geld, Papiere, Mobiltelefone usw.) im Schließfachablegen. Es sollte deshalb nur das Nötigste mitgebracht werden, jedoch einige Geldstücke, falls man Getränke oder Süßigkeiten am Automaten erwerben möchte.
  • Möglichst keinen Schmuck oder Kleidung mit Metallteilen tragen, da daraus Schwierigkeiten bei der Prüfung am Metalldetektor entstehen können. Frauen mit Schleier sollten diesen nicht mit Metallteilen befestigen, der Schleier muss zur Feststellung der Identität das Gesicht freigeben.
  • Jede Besuchsgruppe darf Getränke und Süßigkeiten, die in der Anstalt erworben werden, im Wert von bis zu 13,-- Euro übergeben. Der Verzehr muss im Besuchsraum erfolgen.
  • In den Besuchsräumen sowie in den Wartezonen herrscht generelles Rauchverbot.


Die Übergabe von Drogen, Bargeld und sonstigen Gegenständen ist strikt untersagt. Bei Verstößen kann ein Besuchsverbot verhängt werden. Abgesehen davon ist die Übergabe von Drogen strafbar und wird zur Anzeige gebracht. 
Dem Inhaftierten können zudem erhebliche Nachteile bei der weiteren Vollzugsplanung entstehen.

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Es besteht die Möglichkeit, für den Inhaftierten Geld per Überweisung einzuzahlen.

Kontoinhaber: H.B. Wagnitz-Seminar Abteilung VCC Süd
Bank: Commerzbank
IBAN:  DE49 5154 0037 0125 0000 00
BIC: COBADEFFXXX

Bei Überweisungen bitte unter Verwendungszweck die Dienststellennummer 0328 oder JVA Gießen sowie den eigenen Absender angeben, bei Überweisungen an Gefangene zusätzlich den Namen des Gefangenen.

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Gießen, Gutfleischstraße 2 A, 35390 Gießen

Aus Richtung Frankfurt/Main BAB 5, Gambacher Kreuz BAB 45 Richtung Dortmund bis Südkreuz Gießen, weiter BAB 485 Richtung Marburg:

Ausfahrt Gießen Ursulum
rechts ab Richtung Fachhochschule
ca. 2,3 km geradeaus fahren (Eichgärtenallee)
an Ampel Kreuzung Eichgärtenallee/Ringallee rechts ab
ca. 0,5 km geradeaus bis Ampel Kreuzung Ringallee/Gutfleischstraße
links ab in die Gutfleischstraße
nach ca. 100 m links befindet sich das Wolfgang-Mittermaier-Haus
nach weiteren ca. 50 m befindet sich die Justizvollzugsanstalt Gießen

Hinweis: Parkplätze in ausreichender Anzahl befinden sich auf dem Messeplatz (an der Kreuzung Ringallee/Gutfleischstraße rechter Hand).

Aus Richtung Marburg auf der B 3/BAB 485 (Gießener Ring)
Ausfahrt Gießen Ursulum
Kreuzung links ab Richtung Fachhochschule
weiterfahren siehe oben 

Aus Richtung Dortmund/Wetzlar auf der BAB 45
bis Abfahrt Wetzlar/Ost
auf die B 49 Richtung Gießen
bis Gießen Bergwerkswald
weiter Richtung Marburg bis Ausfahrt Gießen Ursulum
weiter siehe oben 

Ankunft Hauptbahnhof Gießen
Hauptausgang benutzen
Bahnhofsvorplatz rechte Seite befindet sich der Busbahnhof
Linie 5 bis Haltestelle Landgericht
nach links gehen ca. 100m
rechts in die Gutfleischstraße
Justizvollzugsanstalt in ca. 100 m rechte Seite

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