Besuchszeiten für Besuche von Untersuchungsgefangenen, Strafgefangenen sowie von Straf- und Abschiebegefangenen. Eingelassen werden nur durch die Anstalt genehmigte Besucher nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Den Besuchern wird auf der Besuchserlaubnis eine feste Zeit mitgeteilt, zu der der Besuch stattfindet.