Gefangene, die zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig sind, sollen arbeitstherapeutisch beschäftigt werden. Hierfür stehen 5 Therapieplätze zur Verfügung.
Die Hauswerkstatt ist zuständig für kleine Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung. In der Hauswerkstatt können 4 Gefangene eingesetzt werden.
Die Justizvollzugsanstalt Gießen verfügt über 15 Arbeitsplätze im Stücklohnbereich. Es werden Arbeiten für Unternehmerbetriebe durch Gefangene unter fachlicher Anleitung und Aufsicht durchgeführt.
Für die Tätigkeiten erhalten die Gefangenen eine Vergütung nach den Bestimmungen der Hessischen Strafvollzugsvergütungsordnung in Verbindung mit den §§ 38 ff Hessischen Strafvollzugsgesetz.