Besuchstermine
Rechtsanwälte und Behörden
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr -16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr -11:00 Uhr und 13:00 Uhr- 14:30 Uhr
Hinweis: Der letzte Einlass erfolgt jeweils 30 Minuten vor Besuchsende. Besuchszeiten für Behörden jeglicher Art sind identisch.
Strafgefangene
Samstag und Sonntag:
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Kinderbesuch:
jeweils an einem Wochenende im Monat von 12:30 Uhr - 15:00 Uhr.
Hinweis: Der letzte Einlass an beiden Tagen erfolgt um 13.00 Uhr. Strafgefangene haben die Möglichkeit alle 3 Wochen 2,5 Stunden genehmigten Besuch zu erhalten.
Jugendliche Strafgefangene
Samstag:
13:00 Uhr -15:00 Uhr
Sonntag:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Hinweis: Jugendliche Strafgefangene haben die Möglichkeit alle 2 Wochen 2 Stunden Besuch zu erhalten.
Untersuchungsgefangene
Montag und Donnerstag:
08:30 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Erwachsene Untersuchungsgefangene können alle 2 Wochen 30 min, oder 1x im Monat 60 min Besuch erhalten.
Jugendliche Untersuchungsgefangene können alle 2 Wochen 2 Stunden Besuch erhalten.
Abweichungen dieser Regelung sind möglich, wenn durch ein Gericht gemäß §119 StPO etwas Anderes bestimmt wird.
Besuchstermine für Untersuchungsgefangene werden nach telefonischer Anmeldung vergeben.