Tor JVA Dieburg

Besuche in der Justizvollzugsanstalt

Hier finden Sie Informationen zu Einlasszeiten, Besuchsablauf, Bankverbindung sowie Wegbeschreibungen.

Besuchsablauf

Gefangene der Justizvollzugsanstalt Dieburg haben die Möglichkeit, an 2 Tagen im Monat, für jeweils 60 Minuten, Besuch zu empfangen. Für jeden Besuch werden maximal 4 Personen (davon ein Kind unter 3 Jahren)zugelassen.

Der Besuch findet in einem Gruppenraum statt, der gemäß §34 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG), überwacht wird. Hier findet auch zusätzlich eine technische Überwachung (Video) statt (§34 Abs. 5 HStVollzG).

Zu einem Gefangenenbesuch ist folgendes zu beachten:

  1. Gefangene beantragen einen Besuch. Bei Genehmigung erhalten sie einen gültigen Besuchsschein, der dem Besucher zu gesandt wird.
    - Der Besuchsschein ist nicht übertragbar und gilt nur für die Personen, die auf dem Besuchsschein benannt sind.
    - Der Besuchsschein ist zum Besuch mitzubringen und an der Pforte, zusammen mit einem gültigen Ausweis, vorzulegen.
  2. Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen.
    - Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis / Aufenthaltserlaubnis (Gültigkeitsdatum beachten) sind erforderlich. Führerscheine werden nicht als einen gültigen Ausweis anerkannt.
    - ohne gültigen Ausweis und Besuchsschein erfolgt kein Einlass in die Anstalt – und diesen Ausweis während des Besuches bei der Anstalt hinterlegt.
  3. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucherin oder  der Besucher, gemäß §34 Abs. 3 HStVollzG, absuchen und oder durchsuchen lässt, auch unter Zuhilfenahme von Drogenspürhunden.
  4. Behältnisse, Taschen oder sonstige Gegenstände dürfen nicht mit in die Anstalt eingebracht werden. Hierfür wird ein abschließbares Fach zur Verfügung gestellt. Auch ist es nicht erlaubt, Gegenstände jeglicher Art, ausgenommen hiervon sind Süßwaren und Getränke, die vom Warenautomat in der Anstalt erworben wurden, während des Besuches an den Gefangenen zu übergeben.
  5. Nach dem Besuch können Waren (Zigaretten und / oder Süßigkeiten) in der Justizvollzugsanstalt an den entsprechenden Automaten im Wert von 10 Euro gezogen werden. Hierfür ist Kleingeld erforderlich.
  6. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Anstalt.
  7. Auf dem Anstaltsgelände besteht absolutes Rauchverbot.
  8. Besuchszeiten werden terminiert und sind unbedingt einzuhalten.

Einlasszeiten

Besuchszeiten für Anwälte, Externe Fachkräfte, Polizei, Zoll 

 

Einlass

letzter Einlass

Besuchende

Montag – Donnerstag 08:00 Uhr 14:30 Uhr 15:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 12:30 Uhr 13:00 Uhr

 

Besuchszeiten für Gefangenenbesuch

Um einen geregelten Besuch zu gewährleisten, werden gesondert Einlasszeiten auf dem Besuchsschein vermerkt. Diese sind unbedingt einzuhalten, da ihnen nur zu dieser Zeit Einlass gewährt wird. 

 

Einlass

letzter Einlass

Besuchende

Samstag 12:00 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr
Sonntag 11:00 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr

Pakete oder sonstige Zusendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Justizvollzugsanstalt.

Gefangene haben das Recht Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel wird in der Regel überwacht.

Die Gefangenen haben die Möglichkeit, von Telefonapparaten, die in den Unterkunftshäusern angebracht sind, gegen Gebühren, ihre Angehörigen und Freunde anzurufen. Sie können auf diesen Apparaten aber nicht angerufen werden.

Bankverbindung

Empfänger: VCC Süd
Bankverbindung: Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE89 5085 0150 0015 0044 44
BIC: HELADEF1DAS

Damit die Überweisungsvorgänge zugeordnet werden können, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Name, Vorname
  • Bezeichnung der Vollzugsanstalt
  • Verwendungszweck

Wegbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Dieburg, Altstadt 25, 64807 Dieburg

  • aus Frankfurt über die A 5 nach Darmstadt oder die A 3 bis zur Abfahrt Hanau, weiter Richtung Dieburg.
  • aus Hanau die B 45 Richtung Dieburg/Darmstadt bis zur Abfahrt Dieburg-Nord; rechts abbiegen in die "Frankfurter Straße"; an der 2. Ampel rechts abbiegen in die "Altstadt". Nach ca. 150 m befindet sich die JVA auf der linken Seite.
  • aus Darmstadt Richtung Aschaffenburg über die B 26 bis zur Abfahrt Dieburg-Ost nach Dieburg in die "Groß-Umstädter Straße"; an der 2. Ampel links abbiegen in die "Altstadt". Nach ca. 150 m befindet sich die JVA auf der linken Seite.

Aus dem Bahnhof kommend links ab bis zur "Frankfurter Straße", rechts. An der zweiten Ampel rechts in die "Altstadt". Nach ca. 150 m befindet sich die JVA auf der linken Seite.

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