Arbeitstherapie
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Arbeiten aus der Arbeitstherapie
© JVA Dieburg
Um Insassen, die im regulären Arbeitsbetrieb nicht beschäftigt werden können, die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend §27 des hessischen Strafvollzugsgesetzes Fertigkeiten zur regelmäßigen Erwerbssicherung anzueignen, wird in der Arbeitstherapie, zeitgleich zu den Arbeitszeiten der Werksbetriebe, das Anfertigen von Arbeiten aus verschiedenen Materialien angeboten.
Außerdem gibt es einen Putzdienst für Fahrräder.
Alle in der JVA angefertigten Arbeiten können käuflich erworben werden.