Justizvollzugsanstalt Darmstadt
Einbringen privater Gegenstände
Besitz von Privatwäsche
Strafgefangene können bei Eintritt oder später auf Antrag des folgende private Kleidungsstücke erhalten:
- 7 bis 10 Unterhosen
- 7 bis 10 Unterhemden (keine T-Shirts)
- 7 bis 10 Paar Socken
Aushändigung nur, wenn alle vorgenannten Teile komplett zur Verfügung stehen.
Zusätzlich können beantragt werden:
- max. 2 Paar Sportschuhe
Die Privatwäsche kann an Besuchstagen in einem geschlossenen Paket abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden. In jedem Fall ist die durch den Gefangenen zuvor zugesandte Paketmarke sichtbar auf dem Wäschepakte anzubringen.
Besitz von Elektrogeräten
Der Besitz und die Zusendung von Elektrogeräten bedürfen der Genehmigung der Anstalt.
Das Elektropaket kann an Besuchstagen abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden.
Medien
Der Bezug von Medien erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Anstalt ausschließlich über den Fachhandel.