Werkhof der JVA Butzbach

Geschichte der Gefangenenarbeit in der Justizvollzugsanstalt Butzbach

Bei der Eröffnung der Anstalt im Juli 1894 waren u.a. der Verwaltungsflügel, 2 Zellenflügel und der Wirtschaftsbau errichtet, jedoch waren keine Arbeitssäle vorhanden. 
Die Gefängnis-Ordnung für die Justizverwaltung in Preußen legte in ihrem § 71 fest:

In jedem Gefängnis sind nützliche Arbeiten einzuführen.

Gefängnis-Ordnung § 71 Justizverwaltung in Preußen

Als leitenden Grundsatz für die Beschäftigung der Gefangenen sah die Preußische Justizverwaltung an, dass es keinesfalls auf die Erzielung eines hohen Gewinnes ankomme, sondern dass die Arbeit ein erzieherischen Zweck dienen soll. Es sollten solche Arbeiten eingeführt werden, die die Gefangenen nach ihrer Entlassung fortsetzen und mit denen sie ihren Unterhalt erwerben könnten. 
Die Dienstordnung für die Zellenhaftanstalt Butzbach vom 16.Dezember 1901 sieht daher noch als Grundsatz (§ 67) vor:

Die Gefangenen werden in ihren Zellen beschäftigt. Auch kranke Gefangene sind zu den mit ihrem Zustande nach ärztlichem Gutachten verträglichen Arbeiten anzuhalten.

Grundsatz § 67 Dienstordnung für die Zellenhaftanstalt Butzbach

Da das Fehlen von Arbeitsräumen als großer Nachteil empfunden wurde, musste später Schuppen und Baracken in den vorderen Höfen der Anstalt, zum Nachteil des Anstaltsbildes und der Übersichtlichkeit, errichtet werden. Um die Jahrhundertwende wurde wegen Platzmangels der Entschluss gefasst, an den westlichen Zellenflügel einen Anbau mit neuen Zellen und einigen Arbeitssälen zu errichten. Aufgrund der Länge des neuen Anbaues musste die westliche Umwehrungsmauer teilweise niedergelegt und zurückgesetzt werden.

Bedeutung der Gefangenenarbeit (heute)

Der Strafvollzug ist zwei grundlegenden gesetzlichen Aufgaben verpflichtet:

Neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist eine weitere wesentliche Aufgabe des Strafvollzugs, Gefangene zu befähigen, nach der Haft ein Leben in sozialer Verantwortung – ohne Straftaten- führen zu können (§ 2 Hessisches Strafvollzugsgesetz).

Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Arbeit der Gefangenen ein.

Durch entsprechende Beschäftigungsmaßnahmen sollen Gefangene vor allem einen geregelten Tagesablauf „erlernen“ und berufliche Qualifikationen erwerben, um nach der Haftzeit die Chancen für den Wiedereinstieg in einen straffreien Alltag zu verbessern.

Rund um das Thema Arbeit bieten wir Ihnen durch unser qualifiziertes Personal eine kundenorientierte Fachberatung und Herstellung.

In der JVA Butzbach sind folgende Beschäftigungsformen vorhanden:

Eigenbetriebe

In den Eigenbetrieben Schreinerei, Schlosserei, Schneiderei und Wäscherei werden mit modernen, vollzugseigenen Maschinen und Anlagen handwerkliche Produkte von der Einzel- bis zur Serienfertigung hergestellt sowie Dienstleistungen erbracht. Erfahrene Handwerks- und Industriemeister leiten die Gefangenen mit Engagement und fachlicher Kompetenz bei der Arbeit an. Hierdurch wird eine hohe Qualität bei der Auftragsdurchführung gewährleistet. Für detaillierte Informationen bezüglich unseres Produkt- und Dienstleistungsangebotes folgen Sie bitte dem Link „Eigenbetriebe“.

Unternehmerbetriebe

Als Unternehmer der freien Wirtschaft haben Sie die Möglichkeit, Teilbereiche der Fertigung oder Auftragsspitzen an die JVA Butzbach auszulagern. Wir verfügen über einen Werkhof mit modernen Betriebsstätten und einer separaten Lieferanteneinfahrt. Die Unternehmen stellen die Betriebsmittel und Werkstoffe zur Verfügung. Wir sorgen für die Einrichtung einer „verlängerten Werkbank“. Dadurch können Unternehmen schnell und flexibel auf Auftragsspitzen reagieren. Insbesondere für Montage-, Sortier- und Konfektionierungsarbeiten finden Sie bei uns ideale Voraussetzungen.

Ausbildung und Arbeitstherapie

Neben der Arbeit ist die schulische und berufliche Bildung der Gefangenen ein wichtiger Faktor für die Vermittlung, Erhaltung und Förderung der Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit der Gefangenen nach der Entlassung.

Ergänzt werden die Beschäftigungsmaßnahmen in der JVA Butzbach durch arbeitstherapeutische Angebote. Oberstes Ziel der Arbeitstherapie ist es, Gefangene, die nicht in Eigen- oder Unternehmerbetrieben einsetzbar sind, in kleineren Gruppen an eine regelmäßige Beschäftigung heranzuführen und diesen einen geregelten Tagesablauf zu vermitteln.