Jugendarresteinrichtung Gelnhausen
Zuständigkeit
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Einzel- und Mehrfacharresträume
© Jugendarresteinrichtung Gelnhausen
In Gelnhausen wird der Jugendarrest an allen männlichen und weiblichen Arrestanten des Landes Hessen vollzogen.
Die Arrestdauer beträgt zwischen 2 Tagen und 4 Wochen. § 16 JGG sieht eine Unterscheidung von Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest vor.
- Freizeitarrest: Ein oder zwei Arrest(e) von jeweils 48 Stunden
- Kurzarrest: Zwei bis max. vier Tage
- Dauerarrest: Eine bis max. vier Wochen
Belegungsfähigkeit
Die Belegungsfähigkeit der JAE Gelnhausen liegt bei 74 Arrestplätzen.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Einzelarresträume, es stehen aber auch Mehrfacharresträume zur Verfügung.
Die Arrestraumausstattung besteht aus
- Bett
- Schrank
- Regal
- Stuhl
- Tisch
- WC
- Waschgelegenheit