Grafik: Umriss des Landes Hessen mit Markierung der Lage der Jugendarresteinrichtung, daneben die Silhouette einer Justitia in einem Kreis.

Leitbild

Bei uns steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund!

Unser Motto

Leitidee

Die Jugendarresteinrichtung Gelnhausen ist zuständig für den Vollzug des Jugendarrests von weiblichen und männlichen Jugendlichen aus Hessen.

Leitsätze

Die gesetzlichen Vorgaben stellen den Erziehungsauftrag des Jugendarrests in den Vordergrund. Insbesondere vor dem Hintergrund der relativ kurzen Verweildauer der Arrestierten ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieses Auftrags ein strukturierter, auf gegenseitige Rücksichtnahme und respektvollem Umgang basierender Ablauf in der Einrichtung. So wird ein besonderer Wert auf die Umsetzung der Hausordnung sowie der Hygiene- und Verhaltensregeln durch die Jugendlichen und Heranwachsenden gelegt.

Ziele des Jugendarrests

Abwendung von Kriminalität und Förderung der Eigenverantwortlichkeit

Übergeordnetes Ziel des Jugendarrests ist es, die erneute Begehung von Straftaten und Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen durch Arrestierte abzuwenden und sie dabei zu unterstützen, sich eigenverantwortlich in einer demokratischen Gesellschaft zurechtzufinden.

Besondere Beeindruckung durch Freiheitsentzug

Den Arrestierten soll während eines für sie überschaubaren Zeitraums das ihrem Entwicklungsstand und ihrem Gesetzesverstoß angemessene Mittel des Freiheitsentzugs unmittelbar erfahrbar gemacht werden. Der besondere Eindruck, der sich am stärksten mit der Umstellung auf den Entzug der Freiheit und dem Wegfall von Ablenkungs- und Vermeidungsgelegenheiten zu Beginn des Arrests einstellt, soll durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefangen und in eine erhöhte Bereitschaft zur Selbstreflektion umgelenkt werden.

Auseinandersetzung mit den rechtswidrigen Taten

Die Arrestierten werden während des Arrests mit ihren Straftaten bzw. Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen konfrontiert. Ihre Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Ursachen und aufrechterhaltenden Faktoren ihres problematischen Verhaltens soll erhöht werden. Sie sollen lernen, ihr Verhalten aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und die für ihre Entwicklung förderlichen von entwicklungshemmenden Verhaltensweisen zu unterscheiden.

Positive Selbsterfahrung

Die Arrestierten sollen in Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendarrests, bei verpflichtenden Alltagstätigkeiten, durch allgemeinbildende Gruppenangebote sowie im Sport oder ressourcenorientierter Beschäftigung positive Erfahrungen der Selbstwirksamkeit machen können.

Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben

Die Bereitschaft der Arrestierten, sich schulischen und beruflichen Anforderungen sowie anderen wichtigen Lebensaufgaben ihrer Entwicklungsphase zu stellen, soll gefördert werden. Dazu werden während des Arrests - nach Bedarf und Ausgangslage - Anstöße und konkrete Handlungsanweisungen gegeben.

Vorbereitung der Zeit nach der Entlassung

Soweit dies innerhalb des jeweiligen Zeitfensters des Arrests möglich ist, werden die Arrestierten bedarfsgerecht auf die Zeit nach ihrer Entlassung aus dem Jugendarrest vorbereitet. Dabei wird auch die Weitervermittlung an Institutionen und Anlaufstellen berücksichtigt, wenn während der Arrestzeit ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde.

Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Das Gesundheits- und Körperbewusstsein der Arrestierten soll durch eine Verbesserung ihrer gesundheitlichen Verfassung (Schlaf/Wach-Rhythmus, körperliche Fitness, subjektives Körperempfinden, süchtiges Verhalten) im Laufe des Arrestvollzugs gefördert bzw. geweckt werden.

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